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Zahlungserleichterungen bei Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen

Online-Antragsassistent

Kurzbeschreibung

 

Für diesen Onlinedienst benötigen Sie im Digitalportal ein persönliches Servicekonto. Sobald Sie das Antragsformular öffnen, gelangen Sie auf die Seite des Servicekontos NRW.

Haben Sie sich schon registriert, dann melden Sie sich bitte einfach wie gewohnt an. Andernfalls haben Sie im Servicekonto NRW die Möglichkeit ein solches Konto in wenigen Minuten zu erstellen.

Beschreibung

Die fristgerechte Zahlung von Beiträgen für die Erschließung oder den Straßenausbau ist nicht selten eine hohe finanzielle Belastung für die beitragspflichtigen Anlieger. In diesen Fällen kann die Stadt Herford auf Antrag Zahlungserleichterungen bewilligen.

Mögliche Zahlungserleichterungen sind: die Stundung und die Ratenzahlung bzw. Verrentung. Bei der Stundung wird die Fälligkeit (Zahlungsfrist) des Beitrages verschoben.

Bei der Ratenzahlung bzw. Verrentung ist es möglich, den Beitrag über eine bestimmte Zeit in Teilbeträgen zu zahlen. Je nach Dauer der Zahlungserleichterung kann diese als Ratenzahlung oder als Verrentung bewilligt werden.

Für Zahlungserleichterungen fallen Zinsen an, die 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen. Der Basiszinssatz kann sich jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres ändern. Die Grundlage der Verzinsung sind § 8a KAG NRW und § 135 Abs. III BauGB. Die Festsetzung der Zinsen erfolgt im Januar/Februar des folgenden Jahres durch einen gesonderten Bescheid.

Anzahlung:

Durch eine Anzahlung wird der Beitrag reduziert. Dadurch kann die Dauer der Zahlungserleichterung verändert und die Zinsbelastung verringert werden. Je nach Höhe des restlichen Beitrages wäre eine Sicherheitsleistung (siehe unten) nicht mehr notwendig.

 

Sicherheitsleistung:

Die Sicherheitsleistung ist die kostenpflichtige Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch.

Bei Zahlungserleichterungen für eine Dauer von bis zu 2 Jahren ist eine Sicherheitsleistung nicht notwendig (unabhängig von der Beitragshöhe). Gleiches gilt für Zahlungserleichterungen bis zu 4 Jahren mit einer noch offenen Beitragsschuld von bis zu 10.000,- €.

 

Eine Sicherheitsleistung wird verlangt, wenn die Zahlungserleichterung für mehr als 2 Jahre bewilligt werden soll und der noch offene Beitrag 10.000,- € übersteigt.

Bei Zahlungserleichterungen über 4 Jahre wird eine Sicherheitsleistung immer verlangt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen