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Zuschüsse für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher für Gewerbetreibende in der Hansestadt Herford

Kurzbeschreibung

 

Die Hansestadt Herford gewährt auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie Zuschüsse für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher für Gewerbetreibende. Die Hansestadt Herford hat das Ziel, mit Hilfe dieser Fördermaßnahmen den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erhöhen und damit eine Beteiligung des Wirtschaftssektors am lokalen Klimaschutz zu fördern. Für die Erreichung der Ziele des Klimaschutzkonzepts ist eine gemeinsame Kraftanstrengung erforderlich.

Beschreibung

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt der erstmalige Einbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit einer elektrischen Leistung von 3 bis maximal 100 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) auf und an Neu- bzw. Bestandsgebäuden in der Hansestadt Herford. Gefördert wird auch die Neuinstallation von stationären Batteriespeichern in Kombination mit erstmalig errichteten PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von maximal 100 kWp.

Nicht förderfähige Maßnahmen sind Vorhaben, die vor Fördermittelzusage (Bewilligungsbescheid) beauftragt, installiert und/oder in Betrieb genommen werden oder Erweiterungs- oder Ertüchtigungsmaßnahmen zu einer bestehenden PV-Anlage mit gleichem Funktionsprinzip, der Erwerb, die Installation oder Inbetriebnahme von gebrauchten Anlagen (Altanlagen) oder Eigenanlagen/ Selbstbauten.

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher für Gewerbetreibende in der Hansestadt Herford
  • Antragsformular
  • Eigentumsnachweis des Gebäudes
  • Handwerkerangebot (qualifizierter Fachbetrieb) für die Photovoltaik-Anlage und/oder ggfs. den elektrischen Batteriespeicher

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen