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Dienstleistungsinformationen
Untersuchungsberechtigungsschein
Für diesen Onlinedienst benötigen Sie im Digitalportal ein persönliches Servicekonto. Sobald Sie das Antragsformular öffnen, gelangen Sie auf die Seite des Servicekontos NRW.
Haben Sie sich schon registriert, dann melden Sie sich bitte einfach wie gewohnt an. Andernfalls haben Sie im Servicekonto NRW die Möglichkeit ein solches Konto in wenigen Minuten zu erstellen.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zur Berufsausbildung einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Zur Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung notwendig.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann bei persönlicher Beantragung sofort mitgenommen werden.
Nach dem Runderlass des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. März 1962, der die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, sind die Untersuchungsberechtigungsscheine von den Einwohnermeldeämtern oder Meldestellen auszugeben und in den Meldeunterlagen zu vermerken.
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss nicht persönlich beantragt werden. Er kann auch online oder telefonisch beantragt werden. Er wird per Post der Meldeanschrift zugesandt.
Achtung! Das Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz wird in den nächsten Monaten umgestellt. Zukünftig können Sie Ihre UBS-ID online erstellen bzw. abrufen und den Erhebungsbogen online herunterladen. Bei Ihrem Arztbesuch legen Sie die UBS-ID und den ausgefüllten Erhebungsbogen vor, damit die Untersuchung erfolgen und (für Sie kostenfrei) mit der zuständigen Behörde abgerechnet werden kann.
In einer Übergangsfrist können Sie weiterhin den Untersuchungsberechtigungsschein auf Papier im zuständigen Bürgerbüro beantragen. Auch nach Ablauf dieser Übergangsfrist kann das Bürgerbüro Sie bei der Einrichtung der UBS-ID unterstützen.
Bei der Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) erforderlich
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass).
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
- Bürgerberatung
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
-
- Telefon:
05221 189-810 - Fax:
05221 189-820 - E-Mail:
buergerberatung@herford.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Zimmermann
Teamleitung- Telefon:
- 05221 189-810