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Untersuchungsberechtigungsschein

Online-Antragsassistent Online-Terminvergabe

Beschreibung

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zur Berufsausbildung einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Zur Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung notwendig.


Der Untersuchungsberechtigungsschein muss nicht persönlich beantragt werden. Er kann auch online oder telefonisch beantragt werden. Er wird per Post der Meldeanschrift zugesandt.

Achtung! Das Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz wird in den nächsten Monaten umgestellt. Zukünftig können Sie Ihre UBS-ID online erstellen bzw. abrufen und den Erhebungsbogen online herunterladen. Bei Ihrem Arztbesuch legen Sie die UBS-ID und den ausgefüllten Erhebungsbogen vor, damit die Untersuchung erfolgen und (für Sie kostenfrei) mit der zuständigen Behörde abgerechnet werden kann.

In einer Übergangsfrist können Sie weiterhin den Untersuchungsberechtigungsschein auf Papier im zuständigen Bürgerbüro beantragen. Auch nach Ablauf dieser Übergangsfrist kann das Bürgerbüro Sie bei der Einrichtung der UBS-ID unterstützen.

Unterlagen, die Sie benötigen:

  • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

 

Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

  • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
  • Erhebungsbogen

Beantragung online:

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

 

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

 

Ärztliche Untersuchung:

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

 

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen