Suche
Baugenehmigung beantragen
Kurzbeschreibung
Wann benötige ich eine Baugenehmigung?
- Sie möchten ein Gebäude neu errichten.
- Sie möchten eine bauliche Anlage errichten.
- Sie möchten ein bestehendes Gebäude verändern.
- Sie möchten ein Gebäude anders nutzen als bisher.
- Sie möchten die vorhandene Geländeoberfläche verändern.
Wie erhalte ich eine Baugenehmigung?
- Wir beraten Sie bereits während der Planung Ihres Bauvorhabens.
- Sie beantragen die Baugenehmigung bei der Bauaufsicht.
- Die Bauaufsicht prüft, ob die Unterlagen vollständig sind.
- Die Bauaufsicht entscheidet, ob und welche Fachbehörden eine Stellungnahme abgeben müssen.
- Bei komplizierten Bauvorhaben müssen eventuell weitere Sachverständige eingeschaltet werden.
- Wir bestimmen den für Sie günstigsten Verfahrensablauf und steuern diesen bis zum Abschluss
- Wir klären eventuell auftretende Fragen und Probleme gemeinsam mit Ihnen.
- Der Antrag wird entschieden.
Beschreibung
Erhebungsbogen Baustatistik:
Sie haben eine Baugenehmigung erhalten und wollen nun bauen? Um das Baugeschehen in der Bundesrepublik zu erfassen und zu dokumentieren müssen Sie als Bauherrschaft für das Bundesamt für Statistik einen Fragebogen ausfüllen. Passende Vordrucke wurden bisher in Papierform von uns bereitgestellt, nun kann der Erhebungsbogen aber auch online ausgefüllt werden.
Finden Sie hier mehr Informationen und lassen Sie sich durch das Formular führen.
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Bitte bedenken Sie, dass Sie unter Umständen auch ältere Versionen der Baunutzungsverordnung und der Bauordnung zu Rate ziehen müssen, wenn Sie in Ihrem Bauvorhaben mit einem Bebauungsplan konfrontiert sind. Hier ist die Rechtsauslegung statisch, das heißt, diejenigen Gesetzestexte gelten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan, die bei der Aufstellung aktuell waren.
Ein vollständig ausgefüllter Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen/Nachweisen ist eine wichtige Voraussetzung für ein reibungsloses und möglichst schnelles Baugenehmigungsverfahren.
Erst wenn der Bauantrag vollständig bei der Bauaufsichtsbehörde vorliegt, kann die Bearbeitung sowie die Fachbehördenbeteiligung erfolgen.
Geben Sie bitte im Antragsformular einen Kontakt vollständig und gut lesbar an. So können wir Fragen zeitsparend über folgende Verbindungen klären:
- Telefonnummer
- Faxnummer
- Mobilfunknummer
- E-Mail-Adresse
Das Bearbeiten eines Bauantrages ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet und festgesetzt.
Unsere Beratung ist kostenlos.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren/ Antrag auf Vorbescheid
- Baugenehmigungsverfahren Große Sonderbauten
- Bauantrag Werbeanlage
- Antrag auf Abweichung oder Befreiung / Verfahrensfreie Bauvorhaben
- Genehmigungsfreistellung
- Anzeige Beseitigung von Anlagen
- Beseitigung von Anlagen (freiwilliger Antrag auf Baugenehmigung)
- Befristete Nutzungsänderung
- Grundstücksteilung/ Negativzeugnis
- Referenzielles Baugenehmigungsverfahren (Anzeige Bezugsgebäude)
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht und Denkmalschutz
-
- Auf der Freiheit 21
- 32052 Herford
-
- Fax:
05221 189-360 - E-Mail:
bauaufsicht@herford.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Schormann
Bauaufsichtsbezirk 2 / Bauberatung- Telefon:
- 05221 189-528
-
Herr Kronsbein
Bauaufsichtsbezirk 3 / Bauberatung- Telefon:
- 05221 189-527