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Hunde ordnungsbehördlich anmelden (Gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen, große Hunde)
Kurzbeschreibung
Wenn Sie einen Hund halten möchten, sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden zuständig. Denken Sie bitte ebenfalls daran ihren Hund im Team Steuern anzumelden.
Beschreibung
Was sind „gefährliche Hunde“?
Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen zählt folgende Rassen zu den gefährlichen Hunden:
- Pitbull Terrier,
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Bullterrier,
- Kreuzungen dieser Rassen untereinander sowie
- Kreuzungen mit anderen Hunden, bei denen das Erscheinungsbild der genannten Rassen deutlich hervortritt.
Was sind „Hunde bestimmter Rassen“?
Das Landeshundegesetz Nordhein-Westfalen legt folgende Hunde als Hunde bestimmter Rassen fest:
- Alano,
- American Bulldog,
- Bullmastiff,
- Mastiff,
- Mastino Espanol,
- Mastino Napoletano,
- Fila Brasileiro,
- Dogo Argentino,
- Rottweiler,
- Tosa Inu,
- Kreuzungen untereinander sowie
- Kreuzungen mit anderen Hunden.
Was muss ich tun, wenn ich einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse halten möchte?
- Damit Sie einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse halten dürfen, brauchen Sie eine Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen.
- Außerdem benötigen Sie die erforderliche Kenntnis zum Halten eines solchen Hundes. Diese müssen Sie mit dem sogenannten Sachkundenachweis beim Veterinäramt des Kreises Herford belegen.
- Halten Sie einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse, so muss dieser immer angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Es sei denn, er ist von der Maulkorb- und Anleinpflicht befreit.
Was ist ein Sachkundenachweis (bei erlaubnispflichtigen Hunden)?
Die Sachkunde wird seit 01.12.2018 mit einem Single-Choice-Test ONLINE im Veterinäramt beim Kreis Herford geprüft.
Prüfungsumfang: 46 Fragen aus folgenden 8 Sachgebieten:
- Welpenkauf und Aufzucht
- Lernverhalten
- Hund und Öffentlichkeit
- Ausdrucksverhalten
- Haltung, Pflege und Gesundheit
- Hund und Recht (allgemein)
- Hund und Recht (NRW-spezifisch)
- Hund und Mensch.
Zur Prüfungsvorbereitung ist das Landeshundegesetz NRW, die Tierschutzhunde-Verordnung, das Tierschutzgesetz sowie Literatur zum Thema „Hundeverhalten“ hilfreich.
Von vier Antwortmöglichkeiten ist eine Antwort richtig (Single-Choice-Test).
Die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten. Die Prüfung ist bestanden bei mindestens 50 % pro Sachgebiet, mindestens 75 % in der Gesamtheit.
Beachten Sie bitte, dass die Ableistung des Online-Tests nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Wie kann ich meinen Hund von der Maulkorb- und/oder Anleinpflicht befreien lassen?
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen können von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit werden. Dafür müssen Sie in einer Verhaltensprüfung mit Ihrem Hund nachweisen, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht. Die Prüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt und müssen angemeldet werden.
Was sind „große Hunde“?
Ein ausgewachsener Hund gilt als groß, wenn
- der Widerrist (Übergang vom Hals zum Rücken) mindestens 40 Zentimeter hoch ist oder
- der Hund mindestens 20 Kilogramm wiegt.
Halten Sie einen großen Hund, müssen Sie diesen bei der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Sie müssen Ihre Kenntnis in der Haltung nachweisen. Diese Prüfung kann bei anerkannten Tierärztinnen und Tierärzten erfolgen.
Große Hunde müssen in allen Bereichen, wo die Anleinpflicht gilt, angeleint werden (Bspw. innerhalb von Wohngebieten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen).
- Sachkundenachweis: 55,00 Euro
- Verhaltenstest: 50,00 Euro; zusätzlich entstehen Kosten für externe Gutachter und Platzmiete
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Kernbereich Ordnung
-
- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
-
- Fax:
05221 189-692 - E-Mail:
ordnungswesen@herford.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Rust
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-413
-
- Telefon:
- 05221 189-790