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Gewerbe anmelden

Online-Antragsassistent Online-Terminvergabe

Kurzbeschreibung

 

Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf ein Themenportal vom Land Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Auf dem Portal müssen Sie sich wie gewohnt mit ihrem Servicekonto.NRW anmelden.

Beschreibung

  • Jede planmäßige,
  • in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene,
  • auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit
    ist ein Gewerbe und muss angemeldet werden.
    Diese Anmeldung besteht unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Zu den Gewerbetreibenden/Geschäftsleuten gehören insbesondere Händler*innen, Gastronomen/Gastronominnen und Handwerker*innen.

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

Nicht als Gewerbe zählen die Tätigkeiten als Freiberufler (z.B. Ärzte/Ärztinnen, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und Steuerberater/Steuerberaterinnen).

Freie Berufe müssen ihr Gewerbe im Allgemeinen nicht anzeigen!

In der Regel handelt es sich bei den in § 18 EStG genannten Berufen um Freie Berufe auch im Sinne des Gewerberechts. Danach sind Freie Berufe insbesondere:

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten (Physiotherapeuten)
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren
  • Naturwissenschaftliche /technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen
  • Sprach- und informationsvermittelnde Berufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer.

Gleiches gilt für die in § 1 Abs. 2 PartGG genannten zusätzlichen Berufe: Diplom-Psychologe, Heilmasseur, Hebamme, Hauptberuflicher Sachverständiger.

Beachten Sie auch Folgendes: Entscheidend ist immer die konkret ausgeübte Tätigkeit. Dies spielt bei sogenannten gemischten Tätigkeiten eine Rolle. Ein Rechtsanwalt etwa wird bezüglich seiner Tätigkeit als Anwalt als Freier Beruf eingeordnen, dagegen als Gewerbetreibender, soweit er in Nebentätigkeit als Berufsbetreuer tätig ist. Derartige Konstellationen sind vielfach denkbar: Beispielsweise vermarktet eine Autorin ihre Werke über einen eigenen Online-Verlag. Die schriftstellende Tätigkeit ist ein Freier Beruf. Der Bücherverkauf dagegen stellt ein Gewerbe dar. Es sollte daher speziell auch buchhalterisch möglichst getrennt werden.

Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ausweisdokument oder Pass
  • evtl. Handwerkskarte
  • evtl. Vollmacht

zusätzlich:

  • bei einer GmbH in Gründung: Gesellschaftsvertrag
  • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: persönlichen Angaben zum Geschäftsführer, Auszug aus dem Handelsregister
  • bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • bei Ausländern: gültige Aufenthaltserlaubnis (selbstständige Tätigkeit muss ausländerrechtlich erlaubt sein)

Zu weiterführenden Informationen empfehlen wir:

  • Allgemein zu Freien Berufen, der Abgrenzung zum Gewerbe inklusive eines Selbsttests: siehe hier (Stand: 04/2018)
  • Das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit weiteren (Praxis-)Hinweisen, speziell auf Gründer ausgerichtet: siehe hier
  • Zu den „gemischten Tätigkeiten“ und speziell auch zur Beurteilung bei Personengesellschaften: siehe hier.

Weitere Informationen zum Thema Freie Berufe finden Sie auch hier.

 

Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung des beigefügten Vordruckes bei der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen.

Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

  • An- und Verkauf von
    hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
    Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
    Edelstein, Perlen und Schmuck und
    Altmetallen.
  • Auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienst
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (Beispiele: Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe und Gaststätten).

Von der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und viele andere mehr).

Keine Zeit für aufwändige Behördengänge?
Keine Lust auf einen Behörden-Marathon?

Dann hat der Einheitliche Ansprechpartner | one hand OWL die Lösung für Sie.
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um den Weg in die Selbstständigkeit, unterstützten Sie bei unterschiedlichsten unternehmerischen Anliegen und geben Ihnen umfgangreiche Informationen zu Ihren Online-Anträgen.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.nrw-ea.de/de und nehmen Sie Konktakt mit uns auf!

  • Gewerbeanmeldung:
      • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26 €,
      • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33 €,
      • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13 €.
  • Zweitschrift der Gewerbemeldung: 15,00 €
  • evtl. jeweils 13,00 € für das Führungszeugnis und die Auskunft auf dem Gewerbezentralregister

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