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Eheschließung

Kurzbeschreibung

 

Sie möchten heiraten?

Eine Eheschließung muss angemeldet werden. Zuständig ist das Standesamt des Wohnorts des Paares. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden. Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt stattfinden.

Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin beim Wohnsitzstandesamt eines der Verlobten angemeldet werden.  

Beide Eheschließende müssen persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der Eheschließenden aus einem wichtigen Grund verhindert, kann er den anderen schriftlich zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigen.

Für die Eheschließung bieten sich in Herford verschiedene Räumlichkeiten an. Informieren Sie sich hier
(hier finden Sie auch Informationen zur möglichen Gästezahl)

Trauungen am Samstag

Beschreibung

Trauzeugen sind nicht erforderlich, es können jedoch bis zu zwei Trauzeugen an der Eheschließung teilnehmen.

Personenstandsgesetz mit Verordnung und Verwaltungsvorschriften, Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Je nach Personenstand sind unterschiedliche Dokumente vorzulegen. 

Bitte erkundigen Sie sich bei der Terminvereinbarung für die Anmeldung der Eheschließung bei den Sachbeabeitenden nach den erforderlichen Unterlagen!

 

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungtermin erfolgen!

Bei Anmeldung der Eheschließung,

  • wenn deutsches Recht zu beachten ist, 40,00 Euro
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 66,00 Euro

 

Allerdings fallen weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder Eidesstattliche Versicherungen, erweiterte Meldebescheinigungen und Urkunden an.* Eine detaillierte Gebührenübersicht hält Ihr Standesamt für Sie bereit. 

Sie können in bar oder mit EC-Karte bezahlen.

*eine Urkunde kostet 10 €, jede weitere gleichartige Urkunde kostet 5 €. 

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  • Anmeldung mit Servicekonto erforderlich

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen