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Verpflichtungserklärung

Online-Terminvergabe

Beschreibung

Wenn Sie einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin bis zu 90 Tage nach Deutschland mit einem Touristenvisum einladen möchten und die Person nicht für die Kosten des Aufenthaltes aufkommen kann, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Bitte orientieren Sie sich in diesem Fall an die Hinweise unter: „Aufenthalt zu Besuchs- oder Touristenzwecken bis zu 90 Tagen“.

 

Sofern Sie eine Person für mehr als 90 Tage einladen möchten, muss in der Regel der Lebensunterhalt gesichert sein. Bitte orientieren Sie sich in diesem Fall an die Hinweise unter: „Aufenthalt für längerfristige Aufenthalte“.

 

Bitte beachten Sie hierbei die unterschiedlichen Ansprechpartner: innen und die abweichenden einzureichenden Unterlagen:

  1. Aufenthalt zu Besuchs- oder Touristenzwecken (bis zu 90 Tagen)
  2. Aufenthalt für längerfristige Aufenthalte (ab 90 Tage)

 

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